1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen
ischen der Fent Motors (im Folgenden „Fent Motors”) und ihren Kunden (Privatpersonen sowie
Unternehmer). Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt
erden, sind nicht Vertragsbestandteil.
1.2 Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne
ass es einer erneuten Bezugnahme bedarf.
2.1 Fent Motors bietet sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge zum Verkauf an, sowie damit
verbundene Dienstleistungen wie Leasing, Finanzierung und Fahrzeugaufbereitung.
.2 Fent Motors handelt als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Vertreter Oder Mitarbeiter de
Kunden. Für etwaige Mängel Oder Schäden nach der Fahrzeugübergabe ist der Kunde selbs
erantwortlich, soweit keine ausdrückliche Haftung seitens Fent Motors übernommen wurde.
.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftliche
Bestätigung Oder Übergabe des Fahrzeugs zustande.
3.2 Alle Informationen zu Fahrzeugen (Z.B. Fahrzeugbeschreibungen, Preise) sind sorgfältig geprüft, aber
nicht verbindlich. Der Kunde Wird darauf hingewiesen, dass Abweichungen bei Gebrauchtfahrzeugen
möglich Sind.
4.1 Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.
Kosten für Lieferung und Zulassung sind separat zu zahlen.
.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 7 Tage nach de
Fahrzeugübergabe fällig. Fent Motors ist berechtjgt, Vorauszahlungen Oder eine vollständige Zahlung vo
uslieferung zu verlangen.
4.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so behält sich Fent Motors das Recht vor, Verzugszinsen gemäß
S 1333 ABGB zu berechnen.
5.1 Die Lieferung erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen. Eine Abholung des Fahrzeugs
durch den Kunden ist nur nach Vereinbarung möglich.
5.2 Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches von Fent
Motors liegen (Z.B. Lieferengpässe, höhere Gewalt), Wird die Lieferung nach rechtzeitiger Mitteilung an
den Kunden verschoben.
6.1 Fent Motors übernimmt die Haftung für alle vom Unternehmen selbst verschuldeten Schäden, die
durch vorsätzliches Oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit Wird
die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.2 1m Falle von Mängeln an Neufahrzeugen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.
Bei Gebrauchtfahrzeugen beschränkt sich die Gewährleistung auf 12 Monate, es sei denn, es wurde eine
längere Frist vereinbart.
.3 Die Haftung für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung Oder Behandlung des Fahrzeug
urch den Kunden zurückzuführen Sind, ist ausgeschlossen.
7.1 Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist grundsätzlich nur im Falle von Mängeln Oder nach den gesetzlichen
Bestimmungen möglich.
7.2 Verbraucher haben im Rahmen des Fernabsatzes das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss in schriftlicher Form direkt an das
Partnerunternehmen gerichtet werden, das den Finanzierungsvertrag anbietet. Fent Motors ist in diesem
Fall lediglich für die Vermittlung des Angebotes verantwortlich.
8.1 Fent Motors behandelt alle Kundendaten vertraulich und entsprechend der
Datenschutzgesetzgebung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kunden.
8.2 Alle Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, sind von beiden
Parteien vertraulich zu behandeln, sowejt keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
9.1 Leasing und Finanzierung durch Partnerunternehmen
Fent Motors bietet in Zusammenarbeit mit ausgewählten Finanzdienstleistern und Leasinggesellschaften
Leasing- und Finanzierungsoptionen für Fahrzeuge an. Fent Motors tritt in diesem Zusammenhang als
Vermittler auf und stellt dem Kunden die Angebote der Partnerunternehmen zur Verfügung.
9.2 Vertragsabschluss mit Partnerunternehmen
Der Vertrag über Leasing Oder Finanzierung Wird direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Partnerunternehmen abgeschlossen. Fent Motors ist nicht Partei dieses Vertrages und übernimmt
keinerlei Haftung Oder Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen seitens des Leasing- Oder
Finanzierungsgebers.
9.3 Bedingungen der Leasing- und Finanzierungsangebote
Die Bedingungen der Leasing- und Finanzierungsangebote (Z.B. Laufzeit, Zinssatz, Sonderzahlungen)
werden durch das jeweilige Partnerunternehmen festgelegt. Fent Motors weist darauf hin, dass diese
Bedingungen den Partnerunternehmen jederzeit Der
Kunde Wird vor Abschluss des Vertrages über die genauen Konditionen informiert.
9.4 Voraussetzungen für Leasing und Finanzierung
Für die Inanspruchnahme von Leasing- und Finanzierungsangeboten können bestimmte
Voraussetzungen wie eine Bonitätsprüfung durch das Partnerunternehmen erforderlich sein. Fent Motors
übernimmt keine Haftung für die Ablehnung einer Leasing- Oder Finanzierungsanfrage.
9.5 Widerrufsrecht für Finanzierungsverträge
1m Falle eines Finanzierungsvertrages hat der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein
Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf muss in schriftlicher Form direkt an das Partnerunternehmen
gerichtet werden, das den Finanzierungsvertrag anbietet. Fent Motors ist in diesem Fall lediglich für die
Vermittlung des Angebotes verantwortlich.
.6 Haftungsausschluss
Fent Motors übernimmt keinerlei Haftung für die Bedingungen Oder die Durchführung des Leasing- ode
Finanzierungsvertrages, da der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweilige
Partnerunternehmen besteht. Jegliche Ansprüche des Kunden jm Zusammenhang mit dem Leasing
er Finanzierungsvertrag sind direkt an das Partnerunternehmen zu richten.
9.7 Beratung und Informationspflicht
Fent Motors informiert den Kunden in Bezug auf die grundlegenden Leasing- und Finanzierungsoptionen
und stellt Informationen zu den Partnerunternehmen zur Verfügung. Eine detaillierte Beratung zu den
Verträgen erfolgt direkt durch die Partnerunternehmen.
10.1 Auf die vorliegenden AGB findet österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz von
Fent Motors.
10.2 Änderungen der AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Alle anderen
Änderungen Oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Di
Parteien verpflichten sich, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zwec
er unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.